Informationen zum Datenschutz – Neue Wettanbieter

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Beim Vergleich neuer Wettanbieter auf Neue Wettanbieter werden nur die personenbezogenen Daten verarbeitet, die der Betrieb einer Informationswebsite braucht. Rechtlich maßgeblich sind die Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO) und das österreichische Datenschutzgesetz (DSG).

Wer die Daten verantwortet

Verantwortlich im Sinne von Art. 4 Z 7 DSGVO ist der Betreiber von Neue Wettanbieter. Seine Firma, Anschrift und E-Mail-Adresse nennt das Impressum auf neuewettanbieterat.com, an das sich auch alle Anliegen zum Datenschutz richten lassen.

Die Daten im Einzelnen

Mit jedem Seitenaufruf legt der Webserver einen Protokolleintrag an: IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, aufgerufene Adresse, übertragene Datenmenge, verweisende Seite, Browsertyp. Der Eintrag dient dem sicheren Betrieb und der Abwehr von Angriffen und wird spätestens nach 90 Tagen gelöscht oder gekürzt. Eine E-Mail oder ein Formular führt zusätzlich zu Name, Adresse und Nachricht, die ausschließlich für die Antwort gebraucht werden. Ein Wettkonto, Einzahlungen oder Ausweisdaten kommen auf Neue Wettanbieter nicht vor.

Rechtsgrundlagen im Überblick

Protokolldaten verarbeitet die Website auf Basis eines berechtigten Interesses am stabilen, sicheren Betrieb (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Anfragen werden ebenfalls so beantwortet, mit lit. b als Grundlage, wenn sie auf einen Vertrag zielen. Cookies jenseits des Erforderlichen und die Reichweitenmessung setzen eine Einwilligung voraus (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO gemeinsam mit § 165 Abs. 3 TKG 2021), die mit Wirkung für die Zukunft jederzeit widerrufbar ist.

Weitergabe an Dritte

Personenbezogene Daten werden nicht verkauft. Weitergegeben werden sie an Auftragsverarbeiter für Hosting, Auslieferung und E-Mail, die gemäß Art. 28 DSGVO vertraglich gebunden sind, und an Behörden, falls eine gesetzliche Pflicht besteht. Ein Transfer in Länder außerhalb des EWR erfolgt ausschließlich bei einem Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission oder bei geeigneten Garantien nach Art. 44 ff. DSGVO, zum Beispiel Standardvertragsklauseln.

Wie lange Daten bleiben

Protokolle werden höchstens 90 Tage behalten, Anfragen bis zur Erledigung, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Beruht eine Verarbeitung auf Einwilligung, endet die Speicherung mit dem Widerruf oder dem Wegfall des Zwecks.

Rechte nach Art. 15 bis 21 DSGVO

Betroffene haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch. Anträge werden unentgeltlich binnen eines Monats beantwortet; ist eine Anfrage komplex oder trifft sie mit vielen anderen zusammen, erlaubt Art. 12 Abs. 3 DSGVO eine Verlängerung um zwei weitere Monate. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall und Profiling gibt es nicht.

Beschwerdemöglichkeit

Wer eine Verarbeitung für rechtswidrig hält, kann nach Art. 77 DSGVO bei der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB) in Wien Beschwerde führen.

Stand: 30 October 2026.